Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Orvion Travel Solutions GmbH

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Orvion Travel Solutions GmbH („Orvion“) und Unternehmen, Verbänden, Organisationen sowie Privatpersonen (nachfolgend „Auftraggeber“) in Bezug auf die von Orvion erbrachten Leistungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von Orvion schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein schriftliches Angebot von Orvion bestätigt oder eine vereinbarte Anzahlung leistet. Ab diesem Zeitpunkt gelten die AGB als verbindlich.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die korrekte Angabe seiner persönlichen Daten (z. B. Name und Geburtsdatum gemäss Reisepass). Nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss der Auftraggeber alle Angaben auf Richtigkeit überprüfen. Fehler oder Unstimmigkeiten müssen unverzüglich gemeldet werden. Entstehende Folgekosten aufgrund verspäteter Meldung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Meldet der Auftraggeber weitere Reiseteilnehmer an, haftet er für die Richtigkeit der Angaben und für alle Verpflichtungen der Teilnehmer. Diese AGB gelten für alle Reiseteilnehmer.

2.1 Nur-Flug-Buchungen Bei Nur-Flug-Buchungen gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Der Vertrag wird direkt mit der Fluggesellschaft abgeschlossen, und Orvion übernimmt keine Verantwortung für die Vertragserfüllung oder Ansprüche wie Rückerstattungen oder Entschädigungen.

2.2 Vermittlung von Drittleistungen Bei der Vermittlung von Drittleistungen (z. B. Hotels, Mietwagen) gelten die AGB des jeweiligen Anbieters. Orvion wird in diesem Fall nicht Vertragspartner und übernimmt keine Verantwortung für die Vertragserfüllung des Drittanbieters.

3. Leistungsumfang

Orvion erbringt insbesondere folgende Leistungen:

·  Konzeption, Organisation und Begleitung massgeschneiderter Wirtschafts- und Unternehmensreisen mit wirtschaftlichem, politischem und kulturellem Schwerpunkt,

·  Planung und Durchführung exklusiver Reisen für Netzwerke, Mitglieder oder geladene Gäste,

· Vermittlung von Business- und First-Class-Flügen sowie Privatjet-Charter.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung. Orvion ist berechtigt, Teilleistungen durch beauftragte Dritte erbringen zu lassen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Mit Vertragsabschluss ist eine im Angebot festgelegte Anzahlung fällig; der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu begleichen. Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtbetrags ausgestellt.

Es obliegt dem Auftraggeber, alle Angaben in den Reisedokumenten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich Orvion zu melden. Folgekosten, die aufgrund einer verspäteten oder unterlassenen Meldung entstehen, trägt der Auftraggeber.

Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Betrag sofort fällig, und die Reisedokumente werden umgehend ausgestellt. Sollte es erforderlich sein, Flugtickets sofort auszustellen, ist ebenfalls eine sofortige Zahlung erforderlich.

Die angegebenen Zahlungsfristen sind verbindlich. Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist Orvion berechtigt, die Reise zu annullieren, und es gelten die Stornobedingungen gemäss Ziffer 5. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs wird auf den ausstehenden Betrag ein Verzugszins in Höhe von 5% erhoben. Weitere Ansprüche, wie etwa Schadenersatz, bleiben vorbehalten.

5. Preisanpassungen und Änderungen nach Vertragsabschluss

Orvion behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, wenn nachträglich Erhöhungen der anfallenden Kosten auftreten. Eine Preisanpassung kann in folgenden Fällen vorgenommen werden:

· Anstieg der Beförderungskosten, wie z. B. Preisänderungen bei Transportunternehmen, Fluggesellschaften, oder anderen Leistungsträgern sowie Erhöhungen von Treibstoffzuschlägen oder ähnlichen Kosten.

· Einführung oder Erhöhung staatlicher Abgaben oder Gebühren, wie z. B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren oder andere behördlich festgelegte Gebühren.

· Änderungen des Wechselkurses, die Auswirkungen auf den Gesamtpreis haben.

· Offensichtliche Fehler in der Berechnung, Veröffentlichung oder im Druck von Preisangaben, die korrigiert werden müssen.

Orvion kann eine Preiserhöhung bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn in Rechnung stellen. Sollte eine Preiserhöhung mehr als 15 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises ausmachen, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten oder alternativ eine Ersatzreise zu einem gleichwertigen Angebot zu buchen, sofern eine solche verfügbar ist.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung des Kunden, gilt dies als Zustimmung zur Preisänderung.

6. Annullierung und Umbuchung

Eine Annullierung muss Orvion schriftlich mitgeteilt werden; für die Berechnung der Fristen ist das Eingangsdatum der schriftlichen Mitteilung massgeblich. Zusätzlich zu den unten aufgeführten Annullierungskosten werden gegebenenfalls bereits angefallene Drittleistungskosten (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, Veranstalter) in Rechnung gestellt.

6.1 Flüge und Privatjets Es gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften oder Charteranbieter. Diese können je nach Tarif nicht erstattungsfähig sein oder hohe Stornokosten verursachen. Die jeweils gültigen Bedingungen werden dem Auftraggeber bei Buchung mitgeteilt.

6.2 Landleistungen (z. B. Hotels, Mietwagen, Transfers) Die Rücktrittsbedingungen variieren je nach Leistung und Anbieter. Die jeweils geltenden Stornobedingungen werden im Rahmen der Buchung transparent kommuniziert.

6.3 Pauschalreisen Für Reisen, die als Paket gebucht werden, gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Stornobedingungen gemäss Ausschreibung oder Angebot. Diese können je nach Reisezeitraum, Destination oder Leistungsumfang unterschiedlich ausfallen.

6.4 Umbuchungen Ein Anspruch auf Umbuchung nach Vertragsabschluss besteht nicht. Orvion ist jedoch bemüht, Umbuchungswünschen im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten entgegenzukommen. Umbuchungen müssen schriftlich beantragt werden.

Etwaige Mehrkosten, die durch Umbuchungen bei Drittanbietern (z. B. Fluggesellschaften, Veranstaltern, Hotels) entstehen, sind vom Auftraggeber vollumfänglich zu tragen. Die genauen Gebühren werden auf Anfrage mitgeteilt.

7. Leistungsänderungen

7.1 Leistungsänderungen vor der Reise Orvion behält sich vor, einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder unvermeidbare Umstände dies erfordern (z. B. Flugplanänderungen, Sicherheitslage, Wetterbedingungen). Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt und soweit möglich gleichwertig ersetzt.

7.2 Reiseabbruch und oder Leistungsänderungen während der Reise Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab oder bezieht er bestimmte Leistungen nicht, erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises für nicht bezogene Leistungen. Eventuell nicht beanspruchte Leistungen können, sofern sie Orvion nicht in Rechnung gestellt werden. Mehrkosten, wie z. B. für Rücktransport, trägt der Kunde. Muss Orvion das Reiseprogramm aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Flugplanänderungen, Streik, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Epidemien oder Pandemien) anpassen, behält sich Orvion vor, einzelne Leistungen wie Unterkunft oder Transportmittel zu ändern. Dies gilt auch bei Überbuchungen.

Wird die Reise aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (höhere Gewalt wie Unruhen, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen etc.) abgebrochen, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung nicht beanspruchter Leistungen, wobei bereits entstandene Kosten abgezogen werden. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Zusätzliche Kosten für Rückführung oder Transport gehen zu Lasten des Kunden.

8. Reiseformalitäten

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften. Orvion informiert nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Haftung für die rechtzeitige Erteilung erforderlicher Dokumente oder die Einhaltung von Einreisebestimmungen.

9. Versicherungen

Es wird dringend empfohlen, eine Annullationskosten- und Reiseversicherung abzuschliessen. Für Reisen ausserhalb Europas wird zusätzlich eine Reiseunfall- und Krankenversicherung mit Rücktransportdeckung empfohlen.

10. Haftung

Orvion haftet ausschliesslich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für die ordnungsgemässe Leistungserbringung Dritter (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, Transportunternehmen, lokale Partner) haftet ausschliesslich der jeweilige Leistungsträger. Orvion übernimmt keine Haftung für Leistungsänderungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, politischer Ereignisse oder Naturkatastrophen.

11. Datenschutz

11.1 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten Bei der Nutzung der Dienste von Orvion werden automatisch bestimmte technische Daten erfasst, wie z. B. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, verwendeter Browsertyp und -version sowie weitere technische Informationen. Diese Daten dienen ausschliesslich der Gewährleistung eines ordnungsgemässen Betriebs und der Analyse der Nutzung der angebotenen Dienstleistungen.

Personenbezogene Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden nur erhoben, wenn diese freiwillig über Kontaktformulare, Anfragen oder andere Kommunikationswege zur Verfügung gestellt werden.

11.2 Zweck der Datenverarbeitung Die erhobenen Daten werden verwendet, um Anfragen zu beantworten, Verträge abzuwickeln, Informationen und Angebote bereitzustellen und die Dienstleistungen von Orvion zu verbessern.

11.3 Weitergabe von Daten Personenbezogene Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

11.4 Cookies und Tracking-Technologien Orvion verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Nutzung der Dienste zu erleichtern und die Benutzererfahrung zu verbessern. Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. Die Speicherung von Cookies kann in den Browsereinstellungen eingeschränkt oder deaktiviert werden. Eine Einschränkung oder Deaktivierung kann jedoch die Nutzung von Teilen der Dienste beeinträchtigen.

11.5 Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten Es besteht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten. Zudem kann der Verarbeitung widersprochen und das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend gemacht werden.

11.6 Datensicherheit Orvion trifft geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen.

11.7 Änderungen der Datenschutzerklärung Orvion behält sich vor, diese Datenschutzerklärung bei Änderungen der gesetzlichen oder technischen Anforderungen anzupassen. Die jeweils gültige Version ist jederzeit einsehbar.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) entbinden beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden, soweit möglich, anteilig erstattet.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern, der Sitz der Orvion Travel Solutions GmbH.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

 

August 2025